Fragen Yachtüberführung
Auf dieser Seite finden Sie vielleicht bereits Antworten zu Ihren Fragen zur Yachtüberführung oder auch zu anderen Themen. Fall doch eine Frage offen bleiben sollte kontaktieren Sie uns einfach. Wir sind stets gerne behilflich.
Was ist eine Skippergarantie?
Die Skippergarantie garantiert Ihnen einen qualifizierten Skipper für die gesamte Dauer Ihrer Yachtüberführung. Dieser wird ständig an Bord sein. Falls dieser ausfällt sorgen wir für kostenlosen Ersatz. Das ist unsere Skippergarantie. Diese Regelung gilt natürlich auch für die durch uns gestellte Crew an Bord.
Was sind die Vorteile wenn ich die komplette Crew buche?
Falls jemand der durch uns gestellten Crew ausfällt sorgen wir für kostenlosen Ersatz. Wenn wir lediglich den Skipper und/oder den Co-Skipper stellen und der Eigner sorgt für den Rest der erforderlichen Crew haften wir bei Ausfall einer dieser Personen nicht. Dies gilt auch für Hand-gegen-Koje (HgK) Crew.
Welche Qualifikationen und Erfahrung hat die Crew?
Die Crew besteht grundsätzlich aus einem professionellen Skipper mit allen erforderlichen Lizenzen, sowie aus ein oder zwei (je nach Strecke und Revier) weiteren erprobten Crewmitgliedern mit der für die jeweilige Strecke notwendigen Qualifikation. Bei Ausfall einer Person sorgen wir für kostenlosen Ersatz – inklusive der dann entstehenden Anreisekosten.
Unterschiede zwischen Skipper mieten und Yachtüberführung?
Skipper mieten (oder Rent-a-Skipper) sollten Sie wählen wenn Sie lediglich einen Skipper benötigen – egal ob dieser zur Yachtüberführung oder für Ihren Urlaubstörn eingesetzt wird.
Für Yachtüberführungen – ohne den Eigner – braucht man mindestens zwei Personen Crew an Bord – dann sollten Sie eine Anfrage für eine Yachtüberführung mit Crew stellen.
Wie lange dauert die Yachtüberführung?
Das hängt von verschieden Faktoren ab.
Handelt es sich um eine Motor- oder Segelyacht?
Weiterhin spielt das Revier, die Strecke, die Jahreszeit und das Wetter eine Rolle.
In der Regel benötigen wir ca. 8 – 10 Tage pro 1000 Seemeilen.
Für eine erste Kalkulation nutzen Sie doch unseren
Eine tagesgenaue Abfahrt- oder Ankunftszeit ist aufgrund der vielen Unsicherheiten, die das Wetter und die verbaute Technik an Bord so mit sich bringt nicht möglich.
Wie sind die Zahlungskonditionen?
In der Regel sind bei der Auftragsvergabe (und unserer Auftragsannahme) 35% des kalkulierten Rechnungsbetrages als Anzahlung fällig. Die restlichen 65% spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Überführungstermin.
Ablauf einer Yachtüberführung
Gerade Eigner die Ihre Yacht zum ersten Mal überführen lassen sind unsicher was den Ablauf einer Yachtüberführung angeht. Hier ein erster Überblick: Sie bekommen eine schriftliche Vertragsvereinbarung mit allen notwendigen Details. Ebenso erarbeiten wir für Sie die notwendigen Ersatzteillisten (bei Transatlantik- und Offshore-Routen), die Routenplanung, stellen Handbücher und Seekarten.
Vor Ort wird Ihre Yacht auf Funktion und Seetüchtigkeit gecheckt. Ist dann die vollständige Crew an Bord findet eine Sicherheitseinweisung sowie Aufgaben- und gegebenenfalls eine Wachaufteilung statt.
Wir bemühen uns die Zeitpläne einzuhalten und ihr Schiff schonend vom Start zum Ziel zu bringen.
Übergabe der Yacht am Ziel?
Normalerweise ist der Eigner am Ort der Destination bei unserer Ankunft. Dort wird dann gemeinsam das Übergabeprotokoll erstellt, die Bordkasse abgerechnet und die Yacht ordnungsgemäß und besenrein an den Eigner übergeben.
Sollte es dem Eigner nicht möglich sein persönlich anwesend zu sein um die Yacht in Empfang zu nehmen können wir auch die Schlüssel sowie sonstige Unterlagen an den Hafenmeister zur späteren Abholung durch den Eigner übergeben.
Wen kann der Eigner bei Yachtüberführungen mitnehmen?
Als Eigner können Sie jede Person mitnehmen welche schwimmen kann und gesundheitlich in der Lage ist den bevorstehenden Törn mitzumachen. Und die Person sollte natürlich wissen worauf sie sich einlässt – manchmal sind Yachtüberführungen kein Spaziergang.
Import einer gebrauchten Yacht in die EU?
Der Import einer gebrauchten Yacht in die EU ist nicht pauschal zu beantworten. Es ist auch davon abhängig ob die Yacht sich bereits vorher schon einmal in EU-Gewässern befunden und die Mehrwertsteuer bezahlt wurde.
Wir verweisen hier auf entsprechende Links der jüngeren Rechtsprechung – das Thema ist einfach zu umfangreich und vieles bewegt sich noch in einer Grauzone.
Yachtimport aus den USA – Tipps von Bobby Schenk
Mehrwertsteuer: Was Eigner wissen müssen – Artikel aus dem Boote-Magazin
Ich möchte als Eigner mitsegeln – was gilt es zu beachten?
Es ist überhaupt kein Problem wenn Sie selbst als Eigner mitsegeln – als
Crewmitglied sparen Sie sich so die Heuer für ein weiteres professionelles Mitglied durch uns.
Nachtwachen und tätige Mitarbeit lässt sich dabei natürlich nicht vermeiden.
Sie können sich aber auch entspannt zurücklehnen, den Törn geniessen und eine volle
Crew für Ihren persönlichen Komfort buchen.